Ein Girokonto ist ein Konto, dass man sich an der Bank machen lassen kann. Dieses Konto ist dafür da, dass man zum Beispiel seinem Arbeitgeber die Kontonummer und die Bankleitzahl geben und der den Lohn darauf überweisen kann. Aber nicht nur der Arbeitgeber kann auf dieses Konto seine Überseisung tätigen. An sich kann jeer, der die Kontonummer und die Bankleizahl des Kontos hat Geld auf dieses überweisen.
Abbuchungen
Wenn jemand von diesem Konto abbuchen will oder muss, muss er mit dem Kontoinhaber ein Lastschriftverfahren vereinbart haben. Dieses Lastschriftverfahren berechtigt dann den jenigen von dem Girokonto abzubuchen, mit dem der Kontoinhaber es vereinbart hat. Ohne ein Lastschriftverfahren oder eine Unterschrift des Kontoinhabers sind keine Abbuchungen zuläsig. Man kann aber auch selbstständig eine Abbuchung vornehmen. Dies kann man entweder in der Bank selbst machen oder man lässt sich sein Konto per Unterschrift für das Internet freischalten. Dann kann man auch per Online-Banking Überweisungen tätigen wohin man will.
Voraussetzungen für ein Girokonto
Die Voraussetzungen für ein Girokonto sind ein Bankinstitut und keinerlei Schufa-Einträge. Wer nur einen Schufa-Eintrag hat, kann kein Konto eröffnen. Denn bei einem Schufa-Eintrag kann es vorkommen, dass das Konto gepfändet wird. Bevor es aber soweit kommt, lehnt die Bank ein Girokonto ab.



